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Zur Frage lebensverlängernder Maßnahmen bei irreversiblen Erkrankungen bitte beachten:

Leider endet das Leben selten als Lichtschalter,

die Realität bedeutet oft ein ein längerer Abbau der geistigen und körperlichen Fähigkeiten ( Prävention:Training ).

Die Forderung im Patiententestament, in bestimmten Situationen keine Verlängerung der Sterbephase durch  künstliche Ernährung / Magensonde festzulegen, ist leider unrealistisch.

Pflegende Personen dürfen Niemanden verdursten oder austrocknen lassen. Daher nachfolgend differenzierter möglicher Passus für ein Patiententestament*:  

 

"Bei Schluckstörung mit Aspirationsgefahr:

- zu erwarten kürzer als 10 Tage: 0,9 % NaCl s.c. Infusion 500 ml pro Tag erwünscht

- zu erwarten länger als 10 Tage:  PEG Anlage erwünscht"

(PEG Ernährungssonden werden mit kurzem Krankenhausaufenthalt direkt per Magenspiegelung durch die Bauchdecke gelegt, Essen, Trinken und Sprechen ist weiter möglich und unbeinflusst) dagegen sind Ernährungssonden durch die Nase Quälerei.

Zur Verdeutlichung: PEG Sonde soll zur Vermeigung von Krankenhausaufenthalten, Vermeidung von Atemnot durch  Einatmen von Nahrung beitragen, nicht der unnötigen Verlängerung von unheilbarer Krankheit, Leiden und Schmerzen dienen !

 

"Im Falle von diagnostizierter Alzheimer Demenz oder ähnlichen irreversibel die Kognition betreffenden Erkrankungen:

Bei anhaltender Inkontinenz Stuhl plus geistiger,kognitiver Einschränkung (Mini-Mental-Status-Test unter 50%, d.h. unter 15 von 30 Punkten) länger als 6 Wochen werden nur palliative Maßnahmen, d.h. 500 ml Nacl 09 % plus 500 kcal pro Tag , Sauerstoffgabe plus intensiver Schmerztherapie erwünscht (Nebenwirkungen wie Atemdepression werden hierbei ausdrücklich in Kauf genommen) .

Hinzuziehung von Palliativärzten erwünscht. "


*Patiententestamente müssen regelmäßig 1-2 jährig bestätigt werden und können nur im einwilligungsfähigen Zustand verfasst werden.

 

Aussöhnung am Lebensende: z.B. www.werthaltig-kommunizieren.de

Und ein kleiner Tip zur Bestattung: Bergwiesenbestattung in der Schweiz erlaubt Angehöriegen in Deutschland, 99 Jahre von der Urne Abschied zu nehmen,die Urne also zu Hause  auf dem Kamin-Sims aufzubewaren.

 

 

 

 

 

 

 

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